DBR-Sprecherratsvorsitzende Hannelore Loskill: "Bundesleistungsgesetz muss Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen – Berichtsentwurf der Länder für diesjährige ASMK vollkommen unzureichend."
02.10.2013 - Der Deutsche Behindertenrat hat ein gemeinsames Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes erarbeitet und vorgelegt. Ziel eines solchen Gesetzes muss nach Ansicht des DBR die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dabei müssen vor allem die bisher im Sozialgesetzbuch XII verankerten Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge herausgelöst und künftig ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden.
Zum Hintergrund: Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gehört bisher zum Bereich der Sozialhilfe und enthält insbesondere Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX. Bereits seit Jahren wird über eine Reform bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe diskutiert. Im August 2012 hat sodann eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ein Grundlagenpapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der nachfolgenden Anforderungen an ein Bundesleistungsgesetz erarbeitet. Geplant ist, ein solches Gesetz bereits 2014 zu verabschieden. Im Anschluss an dieses Grundlagenpapier wurde nunmehr der auf der Arbeitsebene der Länder abgestimmte Entwurf eines Berichts für die diesjährige Arbeits- und Sozialministerkonferenz zu einem Bundesleistungsgesetz im Rahmen eines Expertengesprächs in Berlin vorgestellt.
"Dieser Bericht wird jedoch nach wie vor nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. Er sieht konkrete finanzielle Entlastungen für Länder und Kommunen vor und bleibt bei Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Ungefähren", so die DBR-Sprecherratsvorsitzende Hannelore Loskill. "Wir erwarten, dass ein Bundesleistungsgesetz auch Menschen mit Behinderungen verlässlich entlastet, indem es den Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens zur Abdeckung behinderungsspezifischer Mehrbedarfe abschafft und einen finanziellen Nachteilsausgleich einführt.", betonte Loskill weiter.
Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund und Länder auf, das erwartete Bundesleistungsgesetz im nächsten Jahr behindertenrechtskonform umzusetzen und dabei behinderte Expertinnen und Experten beispielgebend einzubinden.
DBR-Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes (192 KB) |