07.04.2016 - Die Verbände im Deutschen Behindertenrat haben das im Koalitionsvertrag verabredete Bundesteilhabegesetz von Beginn an als eines der zentralen Vorhaben der Behindertenpolitik der Legislaturperiode betrachtet. Sie erwarten von dem Gesetz spürbare Verbesserungen zugunsten der Menschen mit Behinderungen und haben sich deshalb 2014/2015 umfangreich in den Beratungen beim BMAS zu Wort gemeldet und eigene Positionierungen vorgelegt.
Mit der zusammenfassenden Positionierung vom 31. März 2015 (abrufbar unter [www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00088692D1430901413.pdf] ) haben die DBR-Verbände nochmals zentrale Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz benannt und ihre zentralen Forderungen für die Reform definiert. Diese Punkte bilden die Grundlage für eine erste Bewertung des seit Januar 2016 öffentlich kursierenden Arbeitsentwurfs (Stand: 18. Dezember 2015) für das Bundesteilhabegesetz.
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Vorläufige-Erstbewertung-AE-BTHG_22.02.2016 (207 KB) Vorläufige Erstbewertung zum Arbeitsentwurf Bundesteilhabegesetz (Stand: 18.12.2015) |