Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz
zum Referentenentwurf vom 26. April 2016
Forderungspapier und Unterstützer-Liste als PDF herunterladen:
| | Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz.pdf (226 KB) Gemeinsame Forderungen von Deutscher Behindertenrat (DBR), Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) zum Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vom 26. April 2016 Hinweis: Bitte verlinken Sie nicht direkt auf dieses PDF, da sich die Adresse (URL) bei jeder Aktualisierung der Unterstützerliste ändert. Bitte verlinken Sie stattdessen auf diese Webseite unter http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID182110 Die sechs Kernforderungen gibt es auch in Einfacher Sprache: http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID186297
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Berlin, 11. Mai 2016 Gemeinsame Kernforderungen von
- Deutscher Behindertenrat (DBR)
- Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung
- Der Paritätische Gesamtverband
- Deutsches Rotes Kreuz
- Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Dieses Recht gilt bundesweit für alle behinderten Menschen. Notwendige Unterstützungsleistungen müssen bundesweit einheitlich gemäß Grundgesetz gewährleistet sein, um einheitliche Lebensverhältnisse zu sichern. Es darf nicht vom Bundesland abhängen, ob und wie Leistungen gewährt werden. Eine Regionalisierung der Eingliederungshilfe ist strikt abzulehnen. Wir kritisieren auch Öffnungsklauseln, mit denen ein Bundesland einzelne Leistungen oder auch Zugang, Umfang und Qualität zulasten der Betroffenen reduzieren könnte.
1. Wir fordern, für mehr Selbstbestimmung die Wunsch- und Wahlrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und nicht einzuschränken. - Auch für Menschen mit Behinderungen gilt das Recht, selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem sie wohnen und leben möchten.
- Leistungen gegen den Willen der Betroffenen im Sinne von "Zwangspoolen" nur gemeinschaftlich zu gewähren, lehnen wir daher strikt ab.
- Außerdem darf kein Druck oder finanzieller Anreiz entstehen, Menschen vorrangig in Einrichtungen zu bringen – auch nicht mittelbar, indem z. B. bestimmte Angebote nicht zur Verfügung stehen oder nicht finanziert werden.
- Das neue Gesetz stärkt die Wunsch- und Wahlrechte nicht, sondern schreibt defizitäre Regelungen der Sozialhilfe fort. Beim Wohnen, insbesondere in der eigenen Wohnung, darf es keine Verschlechterungen geben. Wir fordern mit Nachdruck ein modernes Wunsch- und Wahlrecht, das die selbstbestimmte Lebensführung stärkt und berechtigte Wünsche der Betroffenen gelten lässt, wie dies für andere Rehabilitationsträger schon heute im Gesetz steht.
2. Wir fordern, Einkommen und Vermögen nicht mehr heranzuziehen. - Behinderung darf nicht arm machen. Auch bei im Laufe des Lebens erworbenen Behinderungen dürfen die Menschen nicht zu einem Leben in Armut gezwungen werden, wenn sie wegen ihrer Behinderung Leistungen zur Unterstützung bekommen, insbesondere Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe. Deshalb fordern wir im Sinne eines Nachteilsausgleichs den Verzicht auf die Einkommens- und Vermögensheranziehung.
- Zumindest muss jetzt der spürbare und verbindliche Ausstieg im Gesetz festgeschrieben werden. Bei der Heranziehung insbesondere von Einkommen sind dazu in jährlichen Stufen deutliche Verbesserungen vorzusehen.
- Die aktuelle Regelung, wonach Familien und Ehepartner mit ihrem Einkommen und Vermögen mit herangezogen werden, muss unmittelbar aufgehoben werden.
- Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen gemeinschaftlich leben, muss weiterhin ein Geldbetrag zur persönlichen Verfügung verbleiben.
3. Wir sagen NEIN zu Leistungskürzungen und -einschränkungen. - Das Bundesteilhabegesetz muss Leistungen für die Betroffenen verbessern und darf nicht Personenkreise ausschließen oder Leistungen einschränken.
- Viele bisher Anspruchsberechtigte drohen aus dem System zu fallen, wenn künftig ein umfassender Unterstützungsbedarf in 5 von 9 Lebensbereichen bestehen muss. Die Folge wäre, dass notwendige Unterstützung in einzelnen Lebensbereichen (z. B. bei Bildung oder Kommunikation) trotz bestehenden Hilfebedarfs nicht mehr gewährt wird. Das ist umso problematischer, als bei Personen ohne wesentliche Behinderung bisherige Ermessensleistungen gestrichen werden sollen.
- Die Aufgabe der Eingliederungshilfe wird im neuen Gesetz deutlich enger gefasst, ihre rehabilitative Ausrichtung ist damit nicht mehr gewährleistet, hier schafft auch ein offener Leistungskatalog keine Abhilfe.
- Es drohen Einschränkungen bei der sozialen Teilhabe in Bereichen wie Freizeit, Kultur und Ehrenamt, bei gesundheitsbezogenen Teilhabeleistungen, Hilfsmittelversorgung, bei Bildung und Mobilität. Das betrifft auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Dazu darf es nicht kommen.
- Im gesellschaftlich zentralen Bereich der Bildung sind Verbesserungen dringender denn je. Statt Restriktionen oder gar Rückschritten braucht es hier besonders niederschwelligen Zugang und umfassende Leistungsinhalte. Einheitlich hohe Standards für inklusive Bildung, einschließlich Unterstützungsleistungen, sind jetzt zu schaffen.
- Notwendige Leistungen der Pflege sind gleichberechtigt neben der Eingliederungshilfe zu gewähren. Ein Vorrang von Pflegeleistungen, mit dem Eingliederungshilfeleistungen ausgeschlossen werden, ist abzulehnen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht wegen ihres Unterstützungsbedarfs auf Pflegeeinrichtungen verwiesen werden.
4. Wir fordern ein Verfahrensrecht, das Leistungen zügig, abgestimmt und wie aus einer Hand für Betroffene ermöglicht und nicht hinter erreichte SGB IX-Gesetzesstandards zurückfällt. - Der Zugang zu Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe muss für alle Menschen umfassend in allen Lebenslagen ermöglicht werden. Daran müssen alle Rehabilitationsträger abgestimmt mitwirken. Die Eingliederungshilfe muss sich hier einpassen und denselben Verfahrensregelungen folgen. Die durch das SGB IX bereits erzielten Fortschritte sind zu bewahren und auszubauen.
- Zugang, Umfang und Inhalt der Teilhabeleistungen sind für alle Rehabilitationsträger auf einheitlich hohem qualitativen Niveau zu garantieren. Das SGB IX, 1. Teil gibt hier den Rahmen, er muss auch für die Eingliederungshilfe verbindlich werden.
5. Wir fordern mehr Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben. - Damit mehr schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigungschancen erhalten, muss die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die trotz Gesetzespflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, deutlich angehoben werden. 320 Euro im Monat setzen hier zu wenig Anreiz, rechtswidriges Verhalten zu ändern.
- Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in Unternehmen verdienen mehr Unterstützung. Freistellungs- und Heranziehungsregelungen sowie Fortbildungsansprüche für sie müssen verbessert werden. Trifft ein Unternehmen Entscheidungen mit Wirkung für schwerbehinderte Beschäftigte ohne gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der SBV, darf diese Entscheidung erst wirksam werden, wenn die Beteiligung nachgeholt wurde.
- Zugleich sind die Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen auszubauen; dies muss auch für alternative Leistungsanbieter gelten. Für Werkstattbeschäftigte braucht es mehr Wahlmöglichkeiten, wie zum Beispiel das vorgesehene Budget für Arbeit, um auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können. Auch für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf ist Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen, ohne dies auf Leistungen der Werkstatt zu beschränken.
6. Wir fordern, Betroffenenrechte nicht indirekt, z. B. über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen für Anbieter, zu beschneiden. - Die geplante Trennung von existenzsichernden Leistungen und Teilhabeleistungen darf nicht zu Leistungslücken zulasten der behinderten Menschen führen. Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhalts sind weiter umfassend zu finanzieren – unabhängig vom Lebensort.
- Das neue Recht darf auch nicht zu enormer Bürokratisierung bei den behinderten Menschen bzw. Leistungserbringern führen. Die Qualität der Dienste und Einrichtungen darf nicht über eine Abwärtsspirale der Finanzierung gefährdet werden – im Interesse der Menschen mit Behinderungen.
- Das von der Bundesregierung geplante Durchbrechen der Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe darf zudem nicht dazu führen, dass Leistungen abgebaut werden oder die Tarifbindung der Leistungserbringer ausgehöhlt wird.
Organisationen, die diese Forderungen teilen und das Papier unterstützen und mitzeichnen möchten, wenden sich bitte per Mail an
info@deutscher-behindertenrat.de . Die Unterstützerliste wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert veröffentlicht hier auf www.deutscher-behindertenrat.de.
Folgende im Arbeitsausschuss des
DBR vertretenen Verbände und weitere Organisationen unterstützen diese Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz:
(aktualisiert am 25. Januar 2017):
- Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
- Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)
- BDH – Bundesverband Rehabilitation e. V.
- BAG Selbsthilfe e. V.
- BSK - Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
- Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
- bvkm - Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
- Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten Selbsthilfe und Fachverbände e.V.
- Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
- Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland (ABiD) e.V.
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e. V.
- Weibernetz e. V.
Weitere Unterstützer:
- LIGA Selbstvertretung
- Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
- Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.
- Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
- Werkstatträte Deutschland
- Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
- Anthropoi Selbsthilfe – Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. DGM
- Regenbogen Duisburg GmbH
- Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft e .V. (DHG)
- Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrierfahrener (LAG PE) Saarland
- Verband Sonderpädagogik e.V.
- Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V.
- DEGEMED Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.
- Humanistischer Verband Deutschlands e.V. (HVD)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe BACB e.V.
- Bürgerhilfe in der Psychiatrie Landesverband Bayern e.V.
- Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
- Hilfe für verletzte Seelen e.V.
- Sozialhummel e.V.
- Fatigatio e.V. Bundesverband für das Chronische Erschöpfungssyndrom
- Soliton e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V.
- Eltern für Integration e.V. Berlin
- Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e. V.
- Deutsche GBS Initiative e.V. Bundesverband
- Forsea - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. Bundesverband
- Bundesverband Interessengemeinschaft Gehörloser jüdischer Abstammung in Deutschland e.V. (IGJAD)
- ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V. Stuttgart
- sogehtmenschlich.de
- Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS e.V.)
- autismus Deutschland e.V. - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus
- Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)
- Mobiler Behindertendienst Leipzig e.V.
- Mosaik – Leben Osterburg e.V.
- LAG BW Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V.
- Elterninitiative Rhein-Neckar Gemeinsam leben - gemeinsam lernen
- netzwerkfrauen-bayern c/o LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
- Beauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- unerhört e.v. Berlin
- Aidshilfe NRW e.V.
- Netzwerk Hörbehinderung Bayern (NHB)
- Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen
- Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern - bbe e.V.
- Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V. (CBM)
- ambulante dienste e. V., Berlin
- Bayerischer Landesverband Psychiatrie Erfahrener e.V. (Baype)
- Deutsche Tinnitus-Liga e.V. (DTL)
- Muldentaler Assistenzverein e.V. (MAV)
- Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung e.V.
- Mukoviszidose e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion in Sachsen (LAGIS) - Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen e. V.
- Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V.
- Disability Studies in Deutschland e.V.
- Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
- MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
- Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V
- Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA e.V.)
- Gemeinsam leben Hessen e.V.
- Initiative Gemeinsam Lernen für Stadt und Kreis Offenbach IGEL-OF e.V.
- Netzwerk Inklusion Offenbach
- Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder BEBSK e.V.
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
- Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
- Netzwerk behinderter Frauen Berlin e. V.
- Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Berlin
- Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
- Mosaik Unternehmensverbund, Berlin
- Gemeinsam leben Frankfurt e.V.
- LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
- Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein
- Deutsches Studentenwerk
- Landesbehindertenbeirat Niedersachsen
- die Ständige Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in Deutschland (STK Heilpädagogik)
- Zentrum für Disability Studies (ZeDiS), Ev. Hochschule Hamburg
- Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund
- Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen ASL e.V.
- Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretungen aus der Deutschen Automobilindustrie
- Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM), Landesverband Sachsen
- Bundesverband der SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte (BvSH)
- Verein zur Assistenz Behinderter e.V.
- Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
- Verde - Verband der Vertrauenspersonen in Deutschland e. V., (VVPD)
- IBW - Interessengemeinschaft Behindertenvertreter Deutscher Wirtschaftsunternehmen/der 30 DAX Unternehmen
- Pinel gemeinnützige Gesellschaft mbH
- Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
- Akademie der Hofgut Himmelreich gGmbH, Kirchzarten
- Tourismus für Alle Deutschland e.V. – NatKo
- Autismus Deutschland Landesverband Berlin e.V.
- TuBF Frauenberatung e.V.
- Bund zur Förderung Sehbehinderter - Bayern e.V.
- LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
- Vereinigung der Kehlkopfoperierten Landesverband Bayern e.V.
- Bundesverband der Organtransplantierten e. V.
- Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
- Bayerische Gesellschaft für psych. Gesundheit e.V.
- Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz
- Landesverband Epilepsie Bayern e.V.
- Bundesverband "Schädel-Hirnpatienten in Not e.V."
- Rolliwelten e.V. Schwabbruck
- Beirat für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Landkreis Weilheim-Schongau
- Die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Nürnberger Land (Bayern)
- LAG Bayern Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V.
- Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Donauwörth e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) - Landesverband Bayern e.V.
- Der Landesbehindertenbeauftragte des Landes Bremen
- Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
- Familien-Selbsthilfe Psychiatrie (BApK e.V.) Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
- INTEGRAL e.V., Nürnberg
- Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasiker e.V. - Bundesverband Aphasie -
- Club Behinderter und ihrer Freunde e.V. München und Region
- Verein f. Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen e.V. Hannover – vkmb-h
- Behindertenbeirat des Landkreises München (BBLKM)
- KuK - Kontakt- und Krisenhilfe im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V.
- Gemeinsam Wohnen in Bielefeld e.V.
- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB e. V.)
- Lebendige Inklusion – Verein zur Förderung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung e.V.
- Psychosoziale Hilfen Bochum e.V.
- Bayerischer Elternverband e. V.
- Deutsche Epilepsievereinigung Bundesverband e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen in Brandenburg e.V. (LAG-SH)
- Netzwerk "Schwerbehindertenvertretung Arbeitskreis Oberbayern" (SBV-AK-Obb.)
- Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V. (BFS e.V.)
- Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e.V.
- Lebenshilfe Werkstätten Forchheim gGmbH
- dbl - Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
- Interessenvertretung Barrierefreies Cottbus e.V.
- Bundesverband Glaukom-Selbsthilfe e.V.
- Fördergemeinschaft für Taubblinde e.V.
- Behindertenbeirat der Stadt Worms
- Berliner Aids-Hilfe e.V.
- MAV Bethel.regional in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
- Bielefelder Appell - gegen die Ökonomisierung sozialer Arbeitsfelder
- Wittekindshof – Diakonische Stiftung für Menschen mit Behinderungen
- Mobil mit Behinderung e.V.
- Sportverein Pfeffersport e.V.
- Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V.