Berlin, 4. Mai 2017
Der Deutsche Behindertenrat fordert zum 25jährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen die konsequente Umsetzung des Menschenrechts auf Barrierefreiheit.
"Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Doch im Alltag stoßen Menschen mit Behinderungen noch immer auf viele Barrieren: beim Bahnfahren, am Geldautomaten, beim Einkaufen oder beim Arztbesuch", so Hannelore Loskill, DBR-Sprecherratsvorsitzende und Vorstandsvorsitzende der BAG SELBSTHILFE.
Aktuell fehlen klare gesetzliche Regelungen für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit. "Das neugefasste Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet einzig die Bundesverwaltung sowie die Sozialleistungsträger, Standards zur Barrierefreiheit einzuführen", kritisiert Hannelore Loskill.
Entsprechend existieren noch viele Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen, wie bei der Mobilität, in der Kommunikation, der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gütern und Dienstleistungen, bei der Zugänglichkeit von Arbeitsstätten oder beim barrierefreien Wohnraum. Jene Barrieren zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf und spiegeln treffend das diesjährige Motto des Protesttages: "Wir gestalten unsere Stadt!" wider.
Der Deutsche Behindertenrat betont deshalb die Notwendigkeit, nicht länger auf freiwillige Zielvereinbarungen zu setzen, sondern, wie Hannelore Loskill unterstreicht, "nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sicherzustellen, dass auch private Rechtsträger für Einrichtungen und Dienstleistungen, welche für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden, entsprechende Zugänglichkeiten für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen".