Grundrechte achten beim IPReG

Intensivpflegepatientinnen und -patienten darf immer noch eine Versorgung in den eigenen vier Wänden verwehrt werden. Das geht noch immer aus dem aktuellen Gesetzesentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) hervor. Die Corona-Krise darf nicht dazu missbraucht werden, höchst umstrittene Gesetzesvorhaben, die aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklich sind, durchzubringen. Hier sind dringend Änderungen notwendig!

"Auf Intensivpflege angewiesene Menschen könnten mit dem neuen Gesetz zunehmend gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen gewiesen werden, die Deckung des Bedarfs mit Pflege-/Assistenzkräften im Arbeitgebermodell wäre nicht mehr möglich und auf die Betroffenen würden höhere Kosten zukommen. Hier bitten wir die Verantwortlichen, sich im Gesetzgebungsverfahren für notwendige Änderungen einzusetzen", sagt Verena Bentele in ihrer Funktion als Vorsitzende des Deutschen Behindertenrats.

Info: Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 3 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2020 hat der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzende des Sprecherrats ist VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Pressemitteilung und Download:
-Deutscher Behindertenrat mahnt: Grundrechte achten beim IPReG
26.03.2020 - IPReG: Dringend Änderungen notwendig!



-26.03.2020 - Offener Brief: Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)
Die Corona-Krise darf nicht dazu missbraucht werden, höchst umstrittene Gesetzesvorhaben, die aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklich sind, im Schnellverfahren und ohne die vorgesehene Beteiligung durchzusetzen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert mit diesem offenen Brief die Mitglieder der Bundestagsausschüsse für Gesundheit sowie für Arbeit und Soziales auf, sich im Gesetzgebungsverfahren zum IPReG für dringend notwendige Änderungen einzusetzen.

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