Berlin, 21.05.2021
Deutscher Behindertenrat: Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein Anfang, für mehr Teilhabe sind jedoch zwingend Nachbesserungen erforderlich
Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz setzt den "European Accessibility Act" in nationales Recht um und definiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Drei Tage zuvor hatten Sachverständige im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Kritikpunkte zum Gesetzesentwurf vorgebracht. Als Teilerfolg bewertet der Deutsche Behindertenrat (DBR) die Umwandlung der "Kann-Regeln" in Paragraf 29 und 30 in verbindliche Bestimmungen.
Andere elementare Kritikpunkte wurden – zur Enttäuschung des DBR – nicht mehr berücksichtigt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bleibt somit weit hinter den Erwartungen und seinen Möglichkeiten zurück.
"Deutschland hätte hier eine Vorreiterrolle einnehmen und Barrierefreiheit ambitioniert vorantreiben können. Diese Chance ist nun vertan", sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses. "Stattdessen tritt ein Gesetz in Kraft, das wie eine Sparversion der europäischen Richtlinie wirkt und den Unternehmen mehr Rechte zuspricht als den Menschen, denen eine gleichberechtigte Teilhabe rechtlich zusteht. Wir brauchen ein Recht auf ein Leben ohne Barrieren – und zwar jetzt und nicht in ferner Zukunft."
Der DBR fordert von der Bundesregierung, die Schwachstellen des Gesetzes in der kommenden Legislaturperiode zeitnah anzugehen und erneut zu debattieren. Im Wesentlichen gibt es drei Punkte, die nachgebessert werden müssen:
DBR_PM_Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (127 KB) |