Berlin, 26.08.2021
Der Deutsche Behindertenrat zieht Bilanz und betont seine Forderung nach einer umfassenden Gesetzesreform
Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll unter anderem Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung schützen und bestehende Benachteiligungen beseitigen. Die Erfahrungen aus den vergangenen 15 Jahren zeigen jedoch, dass
eine Gesetzesreform unumgänglich ist.
So ermöglicht etwa Paragraf 20 AGG eine ungleiche Behandlung, sofern es der "Vermeidung von Gefahren oder der "Verhütung von Schäden" dient.
"In der Vergangenheit haben private Anbieter diesen Paragrafen oft als Begründung herangezogen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ihren Produkten oder Dienstleistungen zu verwehren", sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses. "Solche gesetzlichen Schlupflöcher darf es nicht länger geben. Natürlich gilt es, Menschen mit Behinderungen vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Allerdings müssten Anbieter entsprechend begründen, worin genau diese aus ihrer Sicht bestehen."
Der DBR fordert daher bereits seit Langem eine umfassende Novellierung des AGG und hat dies in seinem Forderungspapier zur Bundestagswahl 2021 noch einmal unterstrichen.
Um Menschen mit Behinderung wirksam vor Diskriminierung zu schützen, müsste die Bundesregierung folgende gesetzlichen Änderungen vornehmen:
DBR_PM_15 Jahre_AGG (121 KB) |