DBR fordert: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Interesse von Menschen mit Behinderungen teilhabeorientiert weiterentwickeln

Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die längst überfällige AGG-Reform angekündigt. Allerdings lässt die Umsetzung noch immer auf sich warten. Der DBR fordert die AGG-Reform jetzt zügig anzugehen, um inklusive Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auch im zivilrechtlichen Bereich noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode spürbar zu verbessern.
Der DBR fordert unter anderem:

  • Wenn gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird, muss das als Benachteiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden.
  • Unabhängig von gesetzlichen Pflichten zur (stufenweisen) Herstellung von Barrierefreiheit müssen private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Barrieren im Einzelfall auszuräumen.
  • Der Schutz vor Diskriminierung muss auf alle der Öffentlichkeit angebotenen Dienstleistungen, beispielsweise auch Gesundheitsleistungen, erweitert werden.
  • Für einen lückenlosen Schutz vor Diskriminierung müssen das AGG, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) miteinander verzahnt und so weiterentwickelt werden, dass künftig alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
  • Die zulässigen Gründe für eine Ungleichbehandlung im Sinne des § 20 AGG müssen so formuliert werden, dass behinderte Menschen wegen einer vorgeschobenen Gefahrenabwehr nicht länger von Angeboten ausgeschlossen werden.
  • Es sollte klargestellt werden, dass chronisch erkrankte Menschen zu den Menschen mit Behinderungen nach § 2 SGB IX gehören und in den Schutz des AGG einbezogen sind.

Zum kompletten Positionspapier:
 DBR Positionspapier AGG teilhabeorientiert weiterentwickeln (136 KB)


© 2024 Deutscher Behindertenrat