Barrierefreiheit in der Informationstechnik: DBR übermittelt Positionspapier an die BFIT-Bund

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (kurz: BFIT-Bund) prüft als unabhängige Stelle die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten der öffentlichen Stellen des Bundes. Gemeinsam mit dem Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik entwickelt BFIT-Bund praxisnahe Lösungsansätze und dokumentiert den aktuellen, dynamisch fortschreitenden Stand der Technik.

Die BFIT-Bund arbeitet aktuell am zweiten Bericht an die EU-Kommission. Darin geht es um die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps öffentlicher Stellen. Für diesen Bericht wurden Verbände und auch der Deutsche Behindertenrat (DBR) konsultiert.

Die Rückmeldungen aus den Organisationen von Menschen mit Behinderungen sollen, wie schon beim letzten Bericht an die EU-Kommission, in den Bericht der BFIT-Bund einfließen. Die Fragen, die zu beantworten waren, lauten:

  1. Wie schätzt ihre Organisation den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland ein?
  2. Was hat sich aus der Sicht Ihrer Organisation in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Erscheinen des ersten EU-Berichts 2021 verändert?
  3. Wie kann man aus Ihrer Sicht die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig verbessern?

Der DBR hat dazu das nachfolgende Positionspapier an die BFIT-Bund übermittelt:

 DBR-Forderungspapier - Positionierung__Bericht_EU-RL_2021-2024 (179 KB)
Positionierung und Forderungen des Deutschen Behindertenrates (DBR) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Deutschland – Berichtszeitraum 23.12.2021 bis 22.12.2024; Stand: 30.08.2024

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