11.5.2012 - "Wir lehnen die Erhöhung und die Dynamisierung der Kosten für die Wertmarke strikt ab", erklärte die Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR), Ulrike Mascher, heute anlässlich von Beratungen im Bundesrat über eine geplante Änderung des SGB IX. Nach dem Willen mehrerer Bundesländer soll der Preis der Wertmarke, mit der behinderte Menschen Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, nun von 60 auf 72 Euro im Jahr erhöht werden. Darüber hinaus ist geplant, die Kosten für die Wertmarke automatisch zu dynamisieren.
"Wir sind sehr besorgt und verärgert über die Tendenz der politisch Verantwortlichen, nach und nach immer weitere, gesetzlich verankerte Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung einzuschränken, abzubauen oder wie eine Sozialleistung ans Einkommen zu koppeln. Immerhin handelt es sich bei der geplanten Erhöhung um eine Preissteigerung von 20 Prozent" so Mascher.
Im Juli letzten Jahres konnten derartige Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums von den Verbänden erfolgreich abgewehrt werden, weil man eingesehen hatte, dass im Hinblick auf die UN-Behindertenkonvention eine Verteuerung der Wertmarke den Betroffenen schwer vermittelbar und "politisch ein falsches Signal" sei. "Das gilt auch heute noch", so Mascher. "Den jahrelangen Forderungen der Verbände, den seit über 25 Jahren unveränderten Behindertenpauschbetrag im Steuerrecht zu erhöhen, ist man nie nachgekommen. Umgekehrt sollen aber nun mit dem Argument, der Preis der Wertmarke sei lange Zeit nicht erhöht worden, ausgerechnet Menschen mit Behinderung zur Kasse gebeten werden." Es gibt einige Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen, die an die Erwerbstätigkeit gekoppelt sind. "Warum nun ausgerechnet eine Verschlechterung bei einer Sache vorgenommen wird, von der auch nicht erwerbstätige Menschen mit Behinderung profitieren und auf die viele dringend angewiesen sind, die nur über ein geringes Einkommen oder eine kleine Rente verfügen, ist nicht nachvollziehbar", betonte Mascher.
Betroffen seien circa 1,4 Millionen Menschen, die eine Wertmarke kaufen und damit vergünstigt den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.
Ebenso unverständlich sei, dass die Bundesregierung sich geweigert habe, bei der Liberalisierung des Fernbusverkehrs den Unternehmen feste Regeln zur Gewährleistung der Barrierefreiheit aufzuerlegen, so wie es die UN-Behindertenkonvention verlangt. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik geltendes Recht und damit auch bindend für die Bundesländer. "Bei allen politischen Vorhaben und Gesetzesinitiativen müssen die besonderen Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden und mit den Inhalten und Zielen der Konvention übereinstimmen", so Mascher. (Michael Pausder)