Deutscher Behindertenrat: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland nach wie vor mangelhaft!

DBR-Sprecherratsvorsitzende Hannelore Loskill: Umsetzung mit konkreten Nachbesserungen beim Nationalen Aktionsplan vorantreiben.

13.03.2013 - Die BRK-Allianz, bestehend aus 78 Verbänden der deutschen Zivilgesellschaft, hat ihren 16-seitigen Kurzbericht zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht. Das Ergebnis des Berichtes ist alarmierend. Denn daraus geht hervor, dass die inhaltliche Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes (NAP) der BRK entweder gar nicht oder unzureichend erfolgt ist.

"Der Bericht lässt vermuten, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen den behinderten Menschen in Deutschland gegenüber nicht besonders ernst zu nehmen scheint", kritisiert Hannelore Loskill, Sprecherratsvorsitzende des DBR. "Denn er beweist, dass bislang nur wenig von dem umgesetzt wurde, was die BRK vorsieht." Die Kritik des Berichtes zieht sich von mangelnder Barrierefreiheit über Betreuungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.

"Wir fordern die Festlegung von verbindlichen, überprüfbaren Zielen, die mit den Maßnahmen des Aktionsplans erreicht werden sollen sowie zeitlichen Komponenten. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, endlich konkrete Nachbesserungen beim Nationalen Aktionsplan vorzunehmen und so die Rechte der behinderten Menschen in Deutschland durchzusetzen", so die Sprecherratsvorsitzende.

Der Bericht der BRK-Allianz konzentriert sich nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung, enthält aber trotzdem auch eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der UN-BRK und eine kritische Bewertung des Nationalen Aktionsplans sowie der fehlerhaften deutschen Übersetzung. Den weitaus umfassenderen Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht, den die BRK–Allianz für den UN-Fachausschuss erarbeitet, wird sie am 26. März 2013, also zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, vorstellen.

Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und des Fakultativprotokolls (unterzeichnet 2007, ratifiziert 2008, in Kraft getreten am 26. März 2009). Ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet.

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