Berlin, 3. Mai 2016
"Menschen mit Behinderung müssen auch weiterhin auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik zwar bereits 2009 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft zu treffen und damit die Gleichstellung mit anderen Menschen sicherzustellen. Von diesem Ziel sind wir aber noch weit entfernt." Das erklärt Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.
Der DBR kritisiert unter anderem, dass es mit dem nun vorliegenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes nicht gelungen sei, die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung wesentlich zu verbessern. "In der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung 2013 versprochen, dass sie die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen 'Fürsorgesystem' herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln werde. Dieses Versprechen wurde kaum erfüllt", erklärt Mascher.
Es sei vor allem nicht hinnehmbar, dass der Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen darf, eingeschränkt wird. "Die neuen Hürden sind viel zu hoch und nicht akzeptabel, weil die Gefahr besteht, dass viele Menschen, die heute leistungsberechtigt sind, zukünftig von Leistungen ausgeschlossen werden. Leistungsverschlechterungen werden wir nicht akzeptieren", so Mascher.
Auch kritisiert der DBR, dass die Einkommens- und Vermögensgrenzen für erwerbstätige Menschen mit Behinderung nicht abgeschafft werden sollen. "Diese Grenzen sind für Menschen mit Behinderung immer eine Barriere, die sie an einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben hindert. Zwar ist die Anhebung der Vermögensgrenzen ein erster Schritt, aber sie reicht bei weitem nicht aus", betont die DBR-Sprecherratsvorsitzende.
Unverzichtbar für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist aus Sicht des DBR die Barrierefreiheit. Das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet aber vorrangig nur Träger der öffentlichen Gewalt und die Sozialleistungsträger. "Der Bereich privater Güter und Dienstleistungen, wie beispielsweise Arztpraxen, Wohnungen, Internet, Supermärkte, Taxis oder Restaurants, wird nicht gesetzlich geregelt und bleibt im Bereich der Freiwilligkeit. Ausnahmen darf es bei der Barrierefreiheit aber nicht geben. Wir brauchen Barrierefreiheit im umfassenden Sinn", erklärt Mascher.