Berlin, 10. Juli 2018
"Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ebenso spontan mit der Bahn zu reisen, wie andere Menschen auch. Es liegt in der Hand des Europäischen Parlamentes, dieses Recht nun umzusetzen", erklärt DBR-Sprecher und SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der aktuellen Diskussion im Europäischen Parlament um die Reformvorschläge für die EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Bahnverkehr. Als Mitglied des Europäischen Behindertenforums unterstützt der DBR die Forderung, sämtliche Voranmeldungsfristen für Hilfeleistungsanträge unabhängig von der Bahnhofsgröße ersatzlos zu streichen.
Der DBR sieht in der Reform zudem eine Chance, die Voranmeldungsfristen für Hilfsdienste an Bahnhöfen und in Zügen abzuschaffen. Aus Sicht des DBR könnte so ein weiterer Schritt getan werden, um die Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention nach gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln für alle Menschen, nachzukommen.
"Der DBR stellt mit Bedauern fest, dass das Europäische Parlament weiterhin an Voranmeldungsfristen festhält. Hilfsleistungen, beispielsweise das Anlegen von Rampen für Reisende mit Rollstuhl, sollen nur an Bahnhöfen mit mehr als 10 000 Passagieren am Tag ohne Voranmeldung zur Verfügung stehen", beklagt Adolf Bauer. Dies entspricht nur 4,8 Prozent der Bahnhöfe in Deutschland. Der Ausschuss für Verbraucherschutz fordert sogar, Voranmeldefristen von 24 Stunden an den verbleibenden 95,2 Prozent der Bahnhöfe des Landes beizubehalten.
Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2018 hat der Sozialverband SoVD den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrates ist SoVD-Präsident Adolf Bauer.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs