DBR fordert: Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge muss kommen

- DBR begrüßt Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers
- Überfällige Anpassung der steuerlichen Behinderten-Pauschbeträge muss kommen

Der Deutsche Behindertenrat begrüßt den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die seit 1975 nicht mehr angepassten Behindertenpauschbeträge ab nächstem Jahr verdoppelt werden. Auch sollen die komplizierten Voraussetzungen gestrichen werden, unter denen auch Menschen mit geringeren GdB einen Pauschbetrag steuerlich geltend machen konnten. Weiterhin ist geplant, statt der bisherigen Regelung zu behinderungsbedingt notwendigen Fahrtkosten, einen Fahrtkostenpauschbetrag einzuführen. Damit würde der sehr aufwändige Einzelnachweis von Fahrten entfallen.

Der DBR begrüßt den lange erwarteten Vorstoß von Minister Scholz: "Während andere Steuerpauschbeträge in den letzten Jahren stetig angepasst wurden, herrschte beim Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung seit 45 Jahren Stillstand. Dass sich das nun endlich ändern soll, ist ein Erfolg" so Verena Bentele, diesjährige Sprecherratsvorsitzende des DBR. "Nach 45 Jahren Stillstand muss die Politik dafür sorgen, dass die stetig gestiegenen und weiter steigenden finanziellen Belastungen von steuerpflichtigen Menschen mit Behinderung aufgefangen werden."

Der DBR fordert vom Bundeskabinett und den Bundesländern im Bundesrat, dass noch eine Regelung zur jährlichen Dynamisierung der Behinderten-Pauschbeträge in das Gesetz aufgenommen wird.


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