Traditionelles Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel
Berlin, 18.03.2021
Deutscher Behindertenrat trifft Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Online-Gespräch über Corona, Barrieren und Partizipation
Am 18. März 2021 haben sich Vertreter*innen des DBR-Sprecherrats mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem virtuellen Austausch getroffen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem DBR Sprecherrat
Foto: Bundesregierung / Guido Bergmann
Anlass des traditionellen Treffens waren die Lebenssituation und die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Als Toppunkte auf der Agenda standen die gegenwärtigen Herausforderungen und Versäumnisse während der Corona-Pandemie, das nachhaltige und planvolle Umsetzen der
UN-Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit als Menschenrecht sowie die Partizipation von Menschen mit Behinderung an politischen Entscheidungsprozessen.
Hannelore Loskill, Vorsitzende des
DBR-Sprecherrats, war erfreut, dass das Treffen – wenngleich unter anderen Umständen als üblich – zustande kam. "Der Austausch mit der Spitze der Bundesregierung ist für den
DBR von großer Bedeutung. Wir freuen uns über diese Gelegenheit, den Bedarfen von Menschen mit Behinderung auf höchster politischer Ebene Gehör zu verschaffen und hoffen, dass die Bundeskanzlerin ihren Einfluss in den letzten Monaten ihrer Amtszeit noch einmal geltend macht."
Im Einzelnen haben die Vertreter*innen des
DBR folgende Forderungen vorgetragen:
- Inklusion in Pandemiezeiten: Das Handeln aller gesellschaftlichen Akteur*innen muss auch während der Pandemie auf Inklusion ausgerichtet bleiben. Es braucht eine barrierefreie Krisenkommunikation in Gebärdensprache, Brailleschrift, Einfacher und Leichter Sprache, diskriminierungsfreie Lockerungen und angemessene Vorkehrungen für eine barrierefreie Impfstrategie. Pflegende Familien müssen finanzielle und personelle Unterstützung erfahren, Assistenzkräfte brauchen unterstützende Ansprechpartner*innen auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus wirkt sich die Pandemie negativ auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung aus. Ein wichtiges Instrument, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben nachhaltig zu stärken, ist die Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe – auch über die Pandemie hinaus.
- Menschenrecht auf Barrierefreiheit: Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Neben einem Bundesprogramm zum Fördern von Barrierefreiheit braucht es gesetzlich verankerte Pflichten, die für öffentliche und private Akteur*innen gleichermaßen gelten. Ein wichtiger Hebel wird unter anderem die Umsetzung des "European Accessibility Act" auf nationaler Ebene sein. Darüber hinaus sind dringend politische Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in den Bereichen Kommunikation, Wohnen und Mobilität erforderlich.
- Beteiligung an Entscheidungsprozessen: Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung muss verbindlich fortgeschrieben werden. Die Partizipation von Menschen mit Behinderung an Entscheidungsprozessen entspricht aktuell nicht den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.Für eine gleichberechtigte Teilhabe müssen Interessengruppen und Betroffene aktiv involviert werden. Die Beteiligung muss rechtzeitig, systematisch und offen erfolgen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich den Forderungen des
DBR gegenüber offen und interessiert. In Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl bekräftigte sie, dass der Austausch mit dem Deutschen Behindertenrat zur Arbeit der amtierenden Bundesregierung gehöre und kündigte an, ihre Nachfolgerin oder ihren Nachfolger darauf hinzuweisen, an einem regelmäßigen Austausch festzuhalten.
Die Vertreter*innen des Deutschen Behindertenrats dankten ihrerseits für die zahlreichen konstruktiven Gespräche in den vergangenen 15 Jahren.
Die Pressemitteilung als Download: