Ausschüsse auf Landesebene

Landesausschüsse:
In den Landesausschüssen werden die Bedarfspläne zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung für jede Arztgruppe festgelegt. Den Landesausschüssen kommt auch die Aufgabe zu, Über- oder Unterversorgung festzustellen. Die Landesausschüsse bestehen aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, acht Vertretern der Ärzte und acht Vertreter der Krankenkassen. Es können also bis zu acht Patientenvertreter benannt werden.

Zulassungsausschüsse:
Die Zulassungsausschüsse nehmen auf der Grundlage des Bedarfsplans Bewerbungen von Ärzten auf vakante Vertragsarztsitze entgegen und entscheiden darüber. Dazu zählt auch die Entscheidung über die Zulassung von Versorgungszentren. Eine Mitwirkung von Patientenorganisationen hieran ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus entscheiden die Zulassungsausschüsse über Sonderbedarfszulassungen über den Bedarfsplan hinaus. Schließlich entscheidet der Zulassungsausschuss über die Zulassung von Ärzten in Kliniken, an der ambulanten Versorgung teilzunehmen.

Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung können wichtige Instrumente sein, um Unterversorgung im Bereich seltenerer chronischer Erkrankungen oder Behinderungen zu beseitigen. Es gibt jeweils mindestens einen Zulassungsausschuss pro Krankenversicherung jeweils für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Zur Zeit gibt es 23 Kassenärztliche Vereinigungen. Die Zulassungsausschüsse sind in der Regel mit jeweils 3 Vertretern der Ärzte, Krankenkassen und Patienten zu besetzen. Die Beratungsfrequenz ist unterschiedlich, zum Teil monatlich bzw. zwei Mal im Quartal.

Berufungsausschüsse:
Die Berufungsausschüsse entscheiden unter anderem über Widersprüche gegen Entscheidungen der Zulassungsausschüsse. Es handelt sich somit um die Instanz vor Beschreiten des Rechtsweges bei Sozialgerichten. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben. Berufungsausschüsse sind ebenfalls jeder Krankenversicherung zugeordnet und in der Regel mit drei Personen je "Bank" besetzt. Die Beratungsfrequenz ähnelt der der Zulassungsausschüsse.

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