Maßgebliche Organisationen

Zur Mitwirkung berechtigt sind die Landesorganisationen der in der Patientenbeteiligungsverordnung genannten maßgeblichen Organisationen. Dies sind die drei Beraterverbände (Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAGSHG) Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP) sowie die im Deutschen Behindertenrat zusammengeschlossenen Verbände. Die im Deutschen Behindertenrat zusammengeschlossenen Verbände und die drei Beraterverbände entscheiden einvernehmlich und gleichberechtigt über die zu entsendenden Patientenvertreter in die Ausschüsse.

Während auf Bundesebene mit dem Deutschen Behindertenrat ein Aktionsbündnis existiert, das die Koordination übernehmen kann, fehlen entsprechende Pendants auf Landesebene. Zwar gibt es Landesbehindertenbeiräte und andere gewachsene Kooperationsstrukturen, die aber in aller Regel nicht alle nach der Patientenbeteiligungsverordnung Beteiligungsberechtigten abdecken, beziehungsweise Organisationen wie die Wohlfahrtsverbände umfassen, die nicht zu den maßgeblichen Organisationen gehören. Aus diesem Grund müssen für die Umsetzung der Patientenbeteiligung neue Kooperationsstrukturen in den Bundesländern aufgebaut werden. Dies ist zweifellos ein Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt und nicht ohne Reibung abläuft.

Die maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene haben ein Verfahren entwickelt, um die Bildung dieser neuen Kooperationsstrukturen anzustoßen. Zu diesem Zweck wurde in Rücksprache mit den Landesorganisationen für jedes Bundesland ein Ansprechpartner festgelegt. Er hat die Aufgabe, die übrigen relevanten Organisationen auf der Landesebene anzusprechen und zu einem Koordinierungs- und Abstimmungsgespräch einzuladen. Die Aufgabe dieser Ansprechpartner liegt also lediglich darin, den Prozess in Gang zu setzen und alle Organisationen an einen Tisch zu bringen. Dieser Prozess ist zur Zeit im Gange.

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