14 Jahre UN-BRK: Wer weiß denn sowas?

Berlin/Kassel, 24. März 2023

Behinderte Menschen in Deutschland fragen sich, warum noch nicht alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untertitelt und als Hörfilm ausgestrahlt werden. Sie fragen sich, warum eine eingeblendete Gebärdensprachdolmetschung immer noch die Ausnahme ist. Und warum werden Probleme aus ihrem täglichen Leben selten von den Medien aufgegriffen?

Schließlich ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26. März seit 14 Jahren geltendes Recht in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen haben sich damit verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Menschenrechte von behinderten Menschen sicherzustellen. Die Bewusstseinsbildung nimmt dabei in Artikel 8 einen prominenten Platz in der UN-BRK ein, was ihre Bedeutung unterstreicht. Regierungen haben sich verpflichtet, Kampagnen zur Bewusstseinsbildung durchzuführen und Medienorgane aufzufordern, Menschen mit Behinderungen entsprechend dem Konventionszweck darzustellen.

"Das bedeutet, dass behinderte Frauen, Männer, Diverse und Kinder genauso häufig zu sehen oder hören sind, wie es etwa ihrem Bevölkerungsanteil entspricht", erläutert die Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR), Dr. Sigrid Arnade. Es bedeute auch, dass behinderte Menschen die verschiedensten Rollen wahrnehmen können und nicht auf die beiden Extreme der bemitleidenswerten Almosenempfänger*innen oder auf der anderen Seite der Superheld*innen reduziert werden. "Wichtig ist uns auch ein kritischer unsentimentaler Blick der Medien auf unsere Lebensumstände", führt Arnade weiter aus, denn viele Probleme im Alltag behinderter Menschen beruhten weniger auf der jeweiligen Beeinträchtigung als vielmehr auf den gesellschaftlichen Bedingungen.

Als anschauliches Beispiel nennt sie eine Zugfahrt, für die sie sich als Rollstuhlfahrerin mit einem Vorlauf von einigen Tagen anmelden muss. "Das erste Ärgernis ist, dass ich ewig in der Warteschleife hänge, dann wird mir der Platz nur reserviert, wenn ihn nicht schon eine andere Person im Rollstuhl gebucht hat." Züge seien nicht barrierefrei, so dass behinderte Menschen mit alten Hubliften hochgekurbelt würden, wenn das Personal verfügbar ist. "Früh morgens oder spät abends kann unsereiner keinen Zug besteigen oder verlassen", ärgert sich die Sprecherinnenratsvorsitzende. Im Zug angekommen, müsse sie dann häufig feststellen, dass die einzige barrierefreie Toilette nicht zu benutzen sei. "All das ist diskriminierend", resümiert Arnade.

An die Medien appelliert die DBR-Sprecherinnenratsvorsitzende, sich auch mit komplexeren Themen zu beschäftigen, wie der Gewalt an behinderten Mädchen und Frauen oder dem Hindernisparcours, der zu bewältigen ist, wenn man auf Assistenz angewiesen ist und gleichzeitig selbstbestimmt außerhalb von Einrichtungen in der eigenen Häuslichkeit leben will. "Ich wünsche mir auch, dass das Misslingen der Inklusion in Deutschland in Wohnheimen, Förderschulen oder Werkstätten für behinderte Menschen häufiger kritisch hinterfragt werden", so die DBR-Frau.

Die Pressemitteilung als Download:
 DBR-PM_24-03-2023_14-Jahre-UN-BRK (93 KB)



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