Deutscher Behindertenrat fordert: Vorhaben dürfen nicht an Finanzierung scheitern

11.04.2025 - Neuer Koalitionsvertrag steht – Deutscher Behindertenrat fordert: Vorhaben dürfen nicht an Finanzierung scheitern
Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit sollen gestärkt werden. Auch bei der Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Beseitigung von Barrieren gab es immerhin einen Schritt nach vorn. Aber: Einen Kostenvorbehalt für die behindertenpolitischen Vorhaben darf es nicht geben.
Am 9. April stellten Union und (SPD) ihren Koalitionsvertrag vor, der nun noch von ihren Mitgliedern abgesegnet werden muss.
Die neue Bundesregierung will "sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der (UN)- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einsetzen, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können." Hierfür wollen die Koalitionär*innen Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterentwickeln, sodass alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden.
Bei der Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen, Barrieren abzubauen bewegten sich die Parteien zumindest einen Schritt nach vorn. Man werde auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken. Dies war in den Verhandlungen noch ein Streitpunkt zwischen Union und (SPD) – letztere hatte gefordert, private Anbieter zum Abbau von Barrieren zu verpflichten.
"Dieses Bekenntnis zur Barrierefreiheit ist wichtig. Nun sind konkrete gesetzgeberische Schritte dringend erforderlich", sagt Hannelore Loskill, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR). "Die Reform des (BGG) muss jetzt unmittelbar angegangen werden."}
Zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen finden sich im ausgehandelten Dokument keine Vorhaben.(DBR) hatte gefordert, eine gesetzliche Grundlage für ausreichende, barrierefreie Möglichkeiten zur Mitwirkung zu schaffen und die in der (UN) - Behindertenrechtskonvention geforderten Partizipationsstandards in Deutschland verbindlich umzusetzen. Ob die neue Bundesregierung sich dieses Themas annimmt, bleibt offen.
Positiv im neuen Koalitionsvertrag ist, dass die neue Bundesregierung sich vornimmt, das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu reformieren. Das Werkstattentgelt soll verbessert werden – außerdem wolle man den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern.
Auch den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen will die neue Bundesregierung stärken.
Allerdings wurde bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags immer wieder betont: Der Vertrag steht in weiten Teilen unter Finanzierungsvorbehalt. Viele Vorhaben werden nur umgesetzt, wenn sich die nötigen finanziellen Mittel finden. Was das für die Pläne in Bezug auf Inklusion und Teilhabe bedeutet, bleibt offen. "Wichtige Reformen müssen jetzt umgesetzt werden. Die Arbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen", sagt Hannelore Loskill

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