Antidiskriminierungsgesetz muss auch für behinderte Menschen gelten

20. Januar 2006 - Der Deutsche Behindertenrat fordert die Große Koalition auf, zügig ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz zu verabschieden, das auch behinderte Menschen einbezieht.

"Behinderte Menschen erleben nach wie vor alltägliche Diskriminierung. Bislang haben sie meist keine rechtliche Handhabe, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Das ist ein unhaltbarer Zustand.", erklärt die DBR-Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. "Ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot, das auch behinderte Menschen vor Benachteiligung schützt, ist überfällig." Setzer-Pathe verwies auf Fälle, in denen behinderten Menschen der Zugang zu Gaststätten verwehrt worden sei. Ungerechtfertigte Benachteiligung gebe es auch beim Abschluss von Miet- oder Versicherungsverträgen.

Der Deutsche Behindertenrat begrüßt die Äußerung von Sozialminister Franz Müntefering, wonach behinderte Menschen beim Antidiskriminierungsgesetz nicht außen vor bleiben dürfen. Der DBR appelliert an die Union, behinderte Menschen nicht im Stich zu lassen. "Behinderte Menschen brauchen einen zivilrechtlichen Schutz vor Diskriminierung," betont Brigitte Setzer-Pathe. "Dafür wird sich der Deutsche Behindertenrat weiterhin mit aller Kraft einsetzen."

Im Deutschen Behindertenrat (DBR) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen. Der DBR repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der DBR versteht sich als verbandsübergreifende Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen.

V.i.S.d.P. Dorothee Winden

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