Deutscher Behindertenrat begrüßt UN-Konvention für behinderte Menschen

(29.8.2006) - Brigitte Setzer-Pathe, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR), erklärt zur Verabschiedung der UN- Menschenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschen in New York:

Der DBR bewertet die Verabschiedung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen als Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik.
Die Konvention wird die Vertragsstaaten verpflichten, eine andere Denkweise im Umgang mit Belangen behinderter Menschen zu entwickeln: Vorurteile gegenüber behinderten Menschen müssen bekämpft werden sowie Gesetze und Sitten, die behinderte Menschen benachteiligen, beseitigt werden. Die Konvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen an. Hierzu gehören das Recht auf ein unabhängiges Leben sowie das Ende erzwungener Institutionalisierung, das gleiche Recht auf eine eigene Familie, das Recht auf Beschäftigung, das Recht auf einen angemessen Lebensstandard und sozialen Schutz, gleicher Zugang zu Bildung, das gleiche Recht auf Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben sowie Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch. Es ist besonders erfreulich, dass es gelungen ist, in der Konvention eine Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen zu verankern.

Der DBR ist zufrieden mit der Lösung, die bei der Definition von Behinderung gefunden wurde. Durch sie wird grundsätzlich keine Behinderung vom Schutz der Konvention ausgeschlossen.

Ein Wermutstropfen ist aus Sicht des DBR jedoch der Kompromiss, der bei Artikel 12, der gleichen Anerkennung vor dem Gesetz, gefunden wurde: Eine Fußnote kann dazu führen, dass Millionen von behinderten Menschen im chinesischen, russischen oder arabischen Sprachraum das gleiche Recht, rechtlich wirksam zu handeln, versagt bleibt. Die Bundesregierung ist aufgerufen, mit darauf hinzuwirken, dass diese Fußnote bis zur Verabschiedung der Konvention durch die UN-Generalversammlung wieder gestrichen wird.

Der DBR erkennt die positive Rolle der Bundesregierung bei den Verhandlungen an, insbesondere des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Auswärtigen Amtes sowie des ehemaligen und der neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sowie die gute Zusammenarbeit mit den deutschen Organisationen behinderter Menschen.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) repräsentiert rund 100 Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen. Die Mitgliedsorganisationen des DBR vertreten mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der DBR versteht sich als verbandsübergreifendes Aktionsbündnis behinderter und chronisch kranker Menschen.

V.i.S.d.P. Dorothee Winden

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