Deutscher Behindertenrat verabschiedet Berliner Erklärung

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat am 4. Dezember die Berliner Erklärung "Für ein soziales und barrierefreies Europa" verabschiedet.

Die sieben Forderungen für eine europäische Behindertenpolitik richten sich an die Europäische Kommission, die das Jahr 2007 zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle" ausgerufen hat.

Der DBR versteht die Forderungen aber auch als Handlungsauftrag an die deutsche Bundesregierung, die im ersten Halbjahr 2007 die Ratspräsidentschaft hat.

Der Deutsche Behindertenrat fordert die Europäische Kommission auf, bei dem erneuten Anlauf für die Verabschiedung der Verfassung sicherzustellen, dass die Charta der Grundrechte Teil der Verfassung bleibt. Die Bekämpfung der Diskriminierung muss als Ziel erhalten bleiben. Der DBR stellt fest, dass behinderte Menschen trotz der bisher verabschiedeten Antidiskriminierungsrichtlinien noch in vielen Lebensbereichen benachteiligt werden. Daher fordert der DBR die Europäische Kommission auf, einen Entwurf für eine umfassende Gleichstellung behinderter Frauen und Männer vorzulegen. Hierbei müssen insbesondere geschlechtsspezifische Erfordernisse beachtet werden.

Der DBR fordert verstärkte Anstrengungen der Europäischen Kommission für die Verwirklichung der Barrierefreiheit in allen Bereichen (zum Beispiel Wohnung, Verkehr, Kommunikation). Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung der diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen.

Dringend notwendig sind auch verstärkte Anstrengungen für bessere Arbeitsmarktchancen behinderter Menschen in Europa. Der DBR fordert zudem, dass der uneingeschränkte Zugang zu Unterstützungs- und Dienstleistungen dem Grundsatz ambulanter vor stationärer Leistung folgen muss. Einer einseitig marktorientierten Umgestaltung der Daseinsvorsorge erteilt der DBR eine Absage. In der europäischen Wirtschaftspolitik setzt sich der DBR für eine Mindestbesteuerung auf europäischer Ebene ein.

Der DBR erwartet, dass die Bundesregierung und die Europäische Kommission die Signierung und Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstützen. Dabei soll sich die Bundesregierung auch dafür einsetzen, dass im Entwurfstext verbliebene Unklarheiten hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit behinderter Menschen ausgeräumt werden. Die UN-Konvention, die im Dezember von der UN-Generalversammlung verabschiedet wird, ist der erste rechtlich bindende multilaterale Vertrag zur Behindertenpolitik und ein Meilenstein für die Rechte behinderter Menschen weltweit.

Der Deutsche Behindertenrat setzt große Erwartungen in die deutsche Ratspräsidentschaft, echte Fortschritte bei der Verwirklichung eines sozialen und barrierefreien Europas zu erzielen.

 Berliner Erklärung (164 KB)
des Deutschen Behindertenrates (DBR) zur Veranstaltung am 2. Dezember 2006 in Berlin zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

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