Die Reform der Eingliederungshilfe im Rahmen eines Gesamtkonzepts der Betreuung pflegebedürftiger alter und behinderter Menschen

Rede von Klaus Lachwitz Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, anlässlich des Parlamentarischen Abends des DBR am 3. Dezember 2008

Die Reform der Eingliederungshilfe im Rahmen eines Gesamtkonzepts der Betreuung pflegebedürftiger alter und behinderter Menschen 1. Viele Menschen mit Behinderung sind auch pflegebedürftig. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind deshalb häufig eine wichtige Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen am Leben der Gesellschaft teilhaben können.
Tatsächlich wird diese Teilhabe aber insbesondere durch die nach wie vor viel zu wenig bekannte – in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelte – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sichergestellt.

2. In Deutschland haben im Jahr 2007 etwa 1,97 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch genommen, die meisten von Ihnen wegen Altersgebrechlichkeit. In Pflegeheimen werden ganz überwiegend hochbetagte Menschen versorgt. Die Verweildauer liegt im Durchschnitt unter einem Jahr.
Im Vergleich dazu haben im Jahr 2006 643.000 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII erhalten. Viele dieser Menschen sind von Geburt an behindert und deshalb oft lebenslang auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen.
Das Durchschnittsalter der Menschen, die in Heimen der Behindertenhilfe leben, belief sich im Jahr 2006 auf 32 Jahre.

3. Während die Regierungskoalition im Jahr 2008 mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eine Reform der sozialen Pflegeversicherung durchgeführt hat und im Bundesgesundheitsministerium an einer zweiten Reform gearbeitet wird, die auf eine Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit zielt, ist die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bisher vernachlässigt worden.

4. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wird nicht nur die "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe" angekündigt, sondern auch ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Sicherung der sozialen Stellung behinderter, pflegebedürftiger und alter Menschen in Deutschland.

5. Bisher sind weder Kriterien für ein derartiges Gesamtkonzept noch konkrete Vorschläge zur Reform der Eingliederungshilfe vorgelegt worden. Stattdessen ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die bis November 2009 der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK) Eckpunkte zur "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" vorlegen soll.

6. Der Deutsche Behindertenrat fordert, dass die Interessenverbände der behinderten Menschen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, ab sofort in diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingebunden werden und die Arbeitsgruppe Eckpunkte nicht nur für die Reform der Eingliederungshilfe, sondern auch für ein Gesamtkonzept der Betreuung pflegebedürftiger, alter und behinderter Menschen vorlegt.

7. Er ruft außerdem dazu auf, in der nächsten Legislaturperiode ein eigenes Leistungsgesetz für behinderte Menschen zu entwickeln, das die Teilhabe (Inklusion) behinderter Menschen in das allgemeine gesellschaftliche Leben zur Leitlinie des Behindertenrechts und der Behindertenhilfe erklärt. Angesichts der Bedeutung eines derartigen Gesetzesvorhabens sollte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein hochkarätig besetzter Beirat zur Teilhabe behinderter Menschen eingerichtet werden.

8. Maßgeblich für diese Forderung ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen, das noch vor Jahresende 2008 ratifiziert werden soll. Im Mittelpunkt dieser völkerrechtlichen Konvention steht der Gedanke, dass Behinderung vor allem durch umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren entsteht. Jeder Vertragsstaat ist deshalb nach Ratifikation verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten in allen Lebensbereichen für Barrierefreiheit zu sorgen.

9. Lässt sich Barrierefreiheit nicht oder erst mit großer Verzögerung herstellen, so sind viele behinderte Menschen weiterhin an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert und damit benachteiligt.
Es liegt deshalb nahe, die bisher in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen verankerten Leistungen künftig auf der Grundlage des Prinzips des Nachteilsausgleichs zu gestalten und nicht länger von den in der Sozialhilfe üblichen Bedürftigkeitsprüfungen abhängig zu machen.

10. Die Zahl behinderter Menschen in Deutschland nimmt zu. Dies liegt u. a. daran, dass erstmals seit der Euthanasie der Nationalsozialisten eine Generation von Menschen mit geistiger Behinderung heranwächst, die das Rentenalter erreicht. In der Eingliederungshilfe muss deshalb mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden. Die finanziellen Kosten tragen im Regelfall die Kommunen. Sie sind damit auf Dauer überfordert.

Der Deutsche Behindertenrat fordert deshalb, dass sich auch der Bund künftig an den Kosten der Teilhabe behinderter Menschen beteiligt.

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