Deutscher Behindertenrat kritisiert Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

16.05.2011
Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für einen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) am 17. Mai 2011 kritisieren die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände sowohl das Verfahren der Verbandsbeteiligung bei der Erstellung des Aktionsplans als auch seine inhaltliche Ausrichtung.

"Nachdem die Bundesregierung länger als ein Jahr den Nationalen Aktionsplan vorbereitet hat und aus unserer Sicht viel Zeit verstrichen ist, ohne sich nach außen sichtbar inhaltlich mit den Vorschlägen und Forderungen der Verbände zu beschäftigen, liegt nun ein inhaltlich fragwürdiger Entwurf vor, für den überdies eine äußerst kurze Frist zur Stellungnahme angesetzt wurde. Diese Beteiligungsstrategie der Bundesregierung entspricht nicht den Anforderungen der UN-Konvention" sagte Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats des DBR.

"Zudem finden sich die Forderungen des DBR nur unzureichend im Aktionsplan wieder. Insbesondere im legislativen Bereich und bei konkreten Maßnahmen ist der Aktionsplan völlig unzureichend. Es handelt sich schließlich um einen Plan der Bundesregierung für die nächsten 10 Jahre und lediglich ca. 5 Prozent der Maßnahmen beziehen sich auf Gesetzesänderungen. Das heißt im Umkehrschluss, die Bundesregierung sieht im Prinzip keinen legislativen Bedarf, um die Menschenrechte in Deutschland umzusetzen. Diese Einschätzung teilen wir nicht!" stellt Vieweg klar.

Der DBR hatte im Mai 2010 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der BRK vorgelegt.


V.i.S.d.P.: Martina Puschke



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 NAP Inhaltsforderungen Schlussfassung 18-5-2010 barrierefrei (574 KB)
Forderungen des Deutschen Behindertenrates für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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