Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte gesetzlich stärken

3. Februar 2015 - Angesichts der Gefahr, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) im März d.J. seinen A-Status in der UNO verlöre, wenn es seine unabhängige Arbeit nicht auf einer klaren gesetzlichen Grundlage weiterführen könnte, erklärt der Deutsche Behindertenrat (DBR):

Es wird allerhöchste Zeit, die Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf eine solide gesetzliche Basis zu stellen. Der DBR hat kein Verständnis dafür, dass der bereits verabschiedungsreif vorliegende Gesetz-Entwurf aus dem BMJV noch nicht in den Bundestag eingebracht, geschweige denn beschlossen worden ist. Gleichzeitig warnt der DBR davor, den Gesetzentwurf zu verwässern und damit die Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu gefährden.

Das DIMR, insbesondere die Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention, leistet seit Jahren gute Arbeit. Nicht zuletzt auf internationaler Ebene. Von besonderer Bedeutung im innerstaatlichen Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention sind die exakten Analysen des Ist-Standes und daraus abgeleitete praktisch-nutzbare Handlungsempfehlungen an Politik und Gesellschaft. Wenn dem Institut – und damit der Monitoringstelle – ausgerechnet im dem Monat, da in Genf die erste Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland stattfindet, der A-Status nur deswegen aberkannt würde, weil die gesetzliche Grundlage für die Unabhängigkeit seines Wirkens fehlt, wäre das nicht nur blamabel, sondern es würde auch die Einflussmöglichkeit auf internationaler Ebene schwächen.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein breites politisches Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Dr. Ilja Seifert, Vorsitzender des DBR-Sprecherrates

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