Die europäische Richtlinie (EU) 2016/2102 regelt den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) erachtet die nationale Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben bislang als nicht ausreichend. Der DBR sieht zudem Weiterentwicklungsbedarf in deutschen und europäischen Normen, um Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen zuverlässig barrierefrei zugänglich und für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar zu machen
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DBR_Positionspapier_Umsetzung_Richtlinie (124 KB) |