Stellungnahme des DBR zur 4. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" am 27. Juni 2023

Aus Sicht des DBR ist zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse unter anderem ein bundeseinheitliches Hilfeplanverfahren für alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII zu verankern.
Darüber hinaus wird eine Beendigung der Hilfen mit Erreichen des 18. Lebensjahres der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung nicht gerecht. Insgesamt muss Leistungskontinuität sicher gestellt werden.
Grundsätzlich müssen alle Teilhabeleistungen weiterhin als individuelle Rechtsansprüche ausgestaltet sein.

Auf diese und weitere Punkte wird in der Stellungnahme detailliert eingegangen.

Zur kompletten Stellungnahme:
 DBR Stellungnahme vom 22.06.2023 Inklusives SGB VIII - Sitzungsunterlage 4. Sitzung BMFSFJ (201 KB)



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