Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) innerstaatliches Recht. Damit haben sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, allen Menschen mit Behinderungen eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe auch am Tourismus zu ermöglichen (Artikel 30). Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat sich auf Grundpositionen zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus in Deutschland verständigt.
Zum kompletten Positionspapier:
DBR Positionspapier zu einem Barrierefreien Tourismus (170 KB) |